Berechnungsart "pro zugesagtem Tag"
In Honoraren und Aufwendungen steht die Berechnungsarten "pro zugesagtem Tag" und "pro teilgenommenen Tag" zu Verfügung. Sie ermöglichen es Ihnen, für Honorarkräfte und deren Aufwände Tagessätze zu hinterlegen, die unabhängig von der Stunden- oder Unterrichtseinheiten-Anzahl an einem Tag sind.
Die Formel dahinter multipliziert den eingetragenen Basisbetrag mit der Anzahl an Tagen, für die mindestens eine zugesagte Terminvereinbarung im Honorarvertrag liegt.