SEPA-Einzelmandate bei Ratenzahlungen, Ummeldungen und Weitermeldungen
SEPA-Einzelmandate sind nun jeweils für ALLE zu einer Anmeldung bzw. zu einem Vertrag gehörenden Beträge gültig. So ist es möglich, mehrere Forderungen abzurechnen, die zu einer Anmeldung bzw. einem Vertrag gehören.
Beispiele: Ratenzahlungen oder nachträgliche Forderungen die durch Zusatztermine entstehen
Wurde die Anmeldung noch nicht abgerechnet und wird der Teilnehmer in einen anderen Kurs umgemeldet, so wird mit der Ummeldung das SEPA-Einzelmandat in die neue Anmeldung übernommen.
Bei Weitermeldungen geschieht dies nicht, da dann das Einzelmandat bereits verbraucht ist.






































































































































































































































































