3.6.1 keine Korrekturschleife
Ist keine weitere Korrektur durch die Honorarkraft erforderlich oder vorgesehen, wird der Status der Veranstaltung direkt auf „freigegeben“ umgestellt.
Ist im System der Trigger „Statuswechsel in Veranstaltung“ verbaut wird durch das Umstellen des Veranstaltungsstatus nun eine Kommunikation mit der Nachrichtenvorlage „Link zum Honorarvertrag mit Unterschrift“, für jeden aktiven Honorarvertrag der Veranstaltung mit dem dazugehörigen Dokument erstellt. Ab diesem Zeitpunkt wird dieser Honorarvertrag im Bereich „ausstehende Unterschriften“ auf der Profilseite im Internetauftritts der jeweiligen Honorarkraft angezeigt.
Die E-Mail der Kommunikation enthält eine kurze Anrede sowie Informationen zur Veranstaltung und einen Link zum Honorarvertrag. Nach Überprüfung der Nachricht, kann diese über den Button „Nachricht senden“ versendet werden. Durch das Versenden der E-Mail wird der Status im Honorarvertrag auf „versendet“ gestellt.
Im Kapitel 4.4 „Honorarvertrag (digital) unterschreiben“ wird weiter beschrieben, wie die Honorarkraft den Vertrag unterschreiben kann.
Hinweis:Ist im System kein Veranstaltungsstatus abhängiger Trigger verbaut oder wird der Status der Veranstaltung über die Applikation „Veranstaltungsplanung“ auf der Startseite geändert, ist der nächste Schritt das manuelle Versenden des Honorarvertrags. Weiteren Informationen zum Vorgehen, finden Sie im Kapitel 4.1 „Versand des Honorarvertrags“.
Ist auf dem System der Cronjob "Produkt_ErinnerungUnterschriftHonorarvertrag" zur Erinnerung an das Unterschreiben des Honorarvertrags eingerichtet, so prüft dieser in der Standardeinstellung, ob der Versand des Honorarvertrags schon 14 Tage zurückliegt und ob der Honorarvertrag schon bestätigt wurde. Ist dies nicht der Fall, so wird eine Erinnerungsmail auf Basis der Nachrichtenvorlage "Erinnerung Honorarvertrag unterschreiben" an die Honorarkraft versendet.
Ist auch der Cronjob „Produkt_Veranstaltungsdurchfuehrung“ angelegt, stellt dieser den Veranstaltungstatus „freigegeben“ im Standard nach 30 Tagen auf „in Durchführung“ um. Damit ist die Voraussetzung für die Publikation im Internetauftritt gegeben. Hierbei ist es egal ob der Honorarvertrag schon bestätigt wurde oder nicht. Im Kapitel 4.3 „Status der Unterschrift prüfen“ wird in diesem Fall beschrieben, wie man solche Veranstaltungen identifizieren kann und weiter vorgeht. Hierbei ist es egal ob der Honorarvertrag schon bestätigt wurde oder nicht.