6.6 Anpassungsbedarf bei Honorarabrechnungen

Ist im System eine Benachrichtigung inkl. Vorgang „Anpassungsbedarf Honorarabrechnung“ vorhanden, muss dieser von einem Mitarbeiter bearbeitet werden und es darf keine Auszahlung angestoßen werden.

Nach Klick auf den Button „Bearbeiten“ wird der dazugehörige Vorgang gestartet. Im Vorgang selbst ist als Kontextobjekt der dazugehörige Honorarvertrag verlinkt. Des Weiteren werden im Vorgang die Informationen angezeigt, welche die Honorarkraft über das Formular eingegeben hat.

Der bearbeitende Mitarbeiter öffnet dann den Honorarvertrag und stellt den Status auf „Leistung bestätigt“ um. Im Anschluss überprüft der Mitarbeitende den Honorarvertrag mit Hilfe der Angaben, welche die Honorarkraft gemacht hat.

  • ggf. Anpassung der Termine / Zeiten
  • ggf. Anpassung der USt.
  • ggf. Anpassung der TN
  • gibt Anpassung der Aufwendungen
  • ggf. Anpassung des Honorars
Ist nach der Bearbeitung alles in Ordnung, kann nun die Honorarabrechnung erneut angestoßen werden. Hierzu geht man wie im Kapitel 6.4 „Honorarabrechnung initialisieren“ beschrieben vor.