News

cmxOrganize und die Zukunft der KI in der Arbeitswelt

28. November 2024

Votrag bei der cobra vhs Fachkonferenz

05. September 2024

Vollausbaustufe für Suchmaschinen

11. August 2024

Kursprogramme bei Flächen-VHSen: Eine Herausforderung

10. August 2024

Empfehlungsmanagement mit cmxOrganize

17. Juli 2024

Eine erstaunliche Entdeckung

26. Juni 2024

Leistung zählt!

24. Mai 2024

Das Problem mit Besprechungen …

24. Mai 2024

Benachrichtigungen im Microsoft Edge Browser einrichten

20. März 2024

Digitale Barrierefreiheit auf AAA-Niveau

Der cmxOrganize-Internetauftritt erfüllt die Anforderungen des W3C-Standards WCAG 2.2 auf der höchsten Stufe der digitalen Barrierefreiheit (AAA). Die dauerhafte Erfüllung des Standards ist Teil unserer Wartungsleistung.

Ihr Internetauftritt erfüllt die gesetzlichen Vorgaben auf höchstem Niveau
  • Daher ist die Einbindung von sog. Overlay-Tools nicht erforderlich.
Zur Gesetzeslage und zur Verwendung von Overlay-Tools:
  • Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg erklärt, dass "eine Webseite nach den gesetzlichen Vorgaben bereits ohne die Einbindung einer Software (sog. Overlay-Tools), barrierefrei sein muss."
  • Overlay-Tools dienen lediglich dazu, dass Internetseiten, die dies nicht von sich aus erfüllen, auf ein höheres Niveau gebracht werden. Da die Barrierefreiheit sich dann aber lediglich auf die Darstellung der Webseite bezieht, verbleibt die Seite dem Grunde nach nicht barrierefrei. Wird die Software nicht aktiviert oder entfernt, ist die Webseite für Menschen mit Beeinträchtigungen weiterhin nicht zugänglich."
  • Darüber hinaus haben die Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik eine gemeinsame Einschätzung zur Verwendung von Overlay-Tools verfasst. Diese finden Sie hier: https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/einschaetzung-overlaytools.html
Kritik an Overlay-Tools im Allgemeinen:
  • Overlay-Tools bieten oftmals Funktionen, die vom Betriebssystem bzw. assistierenden Technologien besser erledigt werden können.
  • Overlay-Tools verfolgen oft keine Standards, sondern setzen proprietäre Mittel ein, die von Menschen mit Behinderung nicht barrierefrei eingesetzt werden können. Menschen mit Behinderung brauchen Standards, die auf allen Internetseiten funktionieren, damit sie gut klar kommen.
  • Overlay-Tools widersprechen den UI/UX-Richtlinien für einfachen Aufbau, da sie eine grafische Oberfläche darstellen, die keinen Zweck erfüllt und so künstlich neue Barrieren aufbaut.
  • Overlay-Tools stellen für den Benutzer eine Erschwernis dar, weil sie den Komplexitätsgrad auf der Seite unweigerlich erhöhen und sie übersprungen oder nicht beachtet werden müssen. Overlay-Tools überdecken des weiteren Inhalte des Internetauftritts, was gerade beim Lesen von Texten immer wieder zu Irritationen führen wird.
  • Overlay-Tools sind oft qualitativ schlecht, was dem WCAG-Grundsatz der Robustheit widerspricht und weitere Hürden aufbaut. Als Instrument für Barrierefreiheit erfüllen diese Instrumente oft selbst nicht die Basisanforderungen für Barrierefreiheit.
  • Overlay-Tools stellen ein Sicherheitsrisiko dar, weil es sich dabei um Quelltext eines fremden Unternehmens handelt.
Fazit:
Die Einbindung eines Overlay-Tools in Ihren Internetauftritt ist weder erforderlich noch sinnvoll, da das zusätzliche Einbinden eines Overlay-Tools in Ihren nach WCAG 2.2 barrierefreien Internetauftritt
  • diesen nicht "noch barrierefreier" machen kann.
  • eine Erschwernis für den Besucher der Seite darstellt.
  • ein Sicherheitsrisiko darstellt.
  • die Ladezeit des Internetauftritts erhöht.
  • unnötige Kosten verursacht.

Wir revolutionieren Ihren digitalen Arbeitsplatz

19. Februar 2024

Sicherheit

03. Februar 2024

URLs selbst definieren

02. Februar 2024