Niederschlagung von Mahngebühren / Rücklastschriftgebühren

Soll die Mahngebühr nicht eingefordert werden, können Sie diese nach Abbruch der Abrechnung über die Methode „Niederschlagung“ aus der Forderung entfernen. Haben Sie bereits mehrfach gemahnt und sind dadurch mehrere Mahngebühren entstanden, werden diese hiermit alle niedergeschlagen. Dies generiert im Hintergrund jeweils einen Kontoeintrag, der die Forderung über die Mahngebühr(en) auflöst
  • Sie finden die niedergeschlagenen Forderungen (nur) im Report „niedergeschlagene Forderungen (Forderung)“. Dieser bietet Ihnen eine Übersicht über die Forderungen, die wegen Uneinbringlichkeit niedergeschlagen wurden.
  • Die Spalte Kontakt zeigt Ihnen den zugehörigen Kontakt an.
  • Klicken Sie auf die Einträge der Spalten „niedergeschlagene Forderungen“, „Auslösendes Vermögen Mahngebühr“ oder „Auslösendes Vermögen Bankgebühr (Rücklastschriftgebühr)“, kommen Sie in das entsprechende Vermögen mit den zugehörigen Beträgen.
Wird eine Abrechnung abgebrochen, in der bereits gemahnt wurde, wird die Mahngebühr in der dann wieder offenen Forderung angezeigt und kann niedergeschlagen werden, oder über eine neue Abrechnung abgerechnet werden.

Bei mehreren Mahngebühren können Sie entweder alle niederschlagen oder alle abrechnen. Eine Differenzierung zwischen den Gebühren ist nicht möglich. Möchten Sie nicht alle Gebühren einfordern, brechen Sie die Abrechnung ab, erstellen in der wieder offenen Forderung eine Ermäßigung/Erstattung und rechnen anschließend alle Kontoeinträge zusammen ab.