Mit Abrechnungen definieren Sie:

  • welche Vermögen zusammen abgerechnet werden sollen (z.B. Firmenrechnung siehe Artikel "Firmen- oder Sammel-Rechnungen".
  • auf welche Art abgerechnet wird. Die Art der Abrechnung ergibt sich aus der Zahlungsart des Vermögens, kann aber manuell abgeändert werden.
  • Bitte beachten Sie dabei, dass „Überweisung“ im Vermögen anders heißen kann als die Art der Abrechnung:
    • bei positiver Forderung=>„Zahlungsaufforderung“ in der Abrechnung
    • bei negativer Forderung=>„Überweisung“ in der Abrechnung
    • Beispiel: Auszahlung eines Guthabens
    • bei positiver Verbindlichkeit=>„Zahlungsaufforderung“ in der Abrechnung
      • Beispiel: Rückforderung von zu viel überwiesenem Honorar
    • bei negativer Verbindlichkeit=>„Überweisung“ in der Abrechnung
  • in welchen (Teil-)Beträgen bezahlt werden soll (Teilzahlungen oder Zahlungsplan).
  • gegenüber welchem Kontakt und welcher Bankverbindung abgerechnet wird.
  • die Rechnungsanschrift.
  • bei Bedarf die Personenkennung (bei bestimmten Schnittstellen erforderlich).
  • die Abrechnungsnummer (=> Belegnummer wird automatisch generiert). Alle Abrechnungen sind in der Regel mit automatisch fortlaufender Nummer versehen und ermöglichen so eine eindeutige Zuordnung
  • Über individuelle Nummernkreisen können Sie weiter differenzieren, hierzu muss der Nummerkreis in der entsprechenden Abrechnungsvorlage verknüpft werden.