Mit Abrechnungen definieren Sie:
- welche Vermögen zusammen abgerechnet werden sollen (z.B. Firmenrechnung siehe Punkt 2.1.3 [LINK] ).
- auf welche Art abgerechnet wird. Die Art der Abrechnung ergibt sich aus der Zahlungsart des Vermögens, kann aber manuell abgeändert werden.
- Bitte beachten Sie dabei, dass „Überweisung“ im Vermögen anders heißen kann als die Art der Abrechnung:
- bei positiver Forderung=>„Zahlungsaufforderung“ in der Abrechnung
- bei negativer Forderung=>„Überweisung“ in der Abrechnung
- Beispiel: Auszahlung eines Guthabens
- bei positiver Verbindlichkeit=>„Zahlungsaufforderung“ in der Abrechnung
- Beispiel: Rückforderung von zu viel überwiesenem Honorar
- bei negativer Verbindlichkeit=>„Überweisung“ in der Abrechnung
- in welchen (Teil-)Beträgen bezahlt werden soll (Teilzahlungen oder Zahlungsplan).
- gegenüber welchem Kontakt und welcher Bankverbindung abgerechnet wird.
- die Rechnungsanschrift.
- bei Bedarf die Personenkennung (bei bestimmten Schnittstellen erforderlich).
- die Abrechnungsnummer (=> Belegnummer wird automatisch generiert). Alle Abrechnungen sind in der Regel mit automatisch fortlaufender Nummer versehen und ermöglichen so eine eindeutige Zuordnung
- Über individuelle Nummernkreisen können Sie weiter differenzieren, hierzu muss der Nummerkreis in der entsprechenden Abrechnungsvorlage verknüpft werden.