6.7 Auszahlung des Honorars veranlassen
Wird der Vorgang „Honorarabrechnung bestätigt“ von einem Mitarbeiter bearbeitet, öffnet er den dazugehörigen Honorarvertrag. Steht beim Status des Honorarvertrags „Honorarabrechnung bestätigt“, prüft dieser:
- ob im Attribut „umsatzsteuerpflichtig“ = „Nein“ steht. Ist dies der Fall, prüft er, ob das Attribut „Abrechnen“ auf „Ja“ steht. Ist dies nicht der Fall stellt er das Attribut um, um die Auszahlung des Honorars zu veranlassen.
- Ist beim Attribut „umsatzsteuerpflichtig“ = „Ja“ hinterlegt, kann man im Honorarvertrag unter Medien prüfen, ob die Honorarkraft schon eine Rechnung hochgeladen hat. Alternativ kann man prüfen, ob der Vorgang „Rechnungsupload“ vorhanden ist. Liegt eine Rechnung vor stellt man das Attribut „Abrechnen“ auf „Ja“, um die Auszahlung des Honorars zu veranlassen.
Achtung: Liegt keine Rechnung vor, darf das Attribut „Abrechnen“ nicht auf „ja“ umgestellt werden, bis die Rechnung der Honorarkraft vorliegt!