13 Thema Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema für alle Internetauftritte. Aus diesem Grund wurde diesem Bereich ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Im Folgenden einige Punkte und Funktionen, die dafür sorgen, dass der „Internetauftritt 2023“ alle Vorgaben der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) zum Thema Barrierefreiheit erfüllt.

13.1 Technische Barrierefreiheit

In erster Linie muss Software frei von Barrieren sein. Bei weitem nicht nur Menschen mit Behinderungen sind hier die Zielgruppe. Technik darf im Allgemeinen keine Barrieren erzeugen.


  • Die Barrierefreiheit befindet sich auf der höchsten Stufe des WCAG 2.2 (Triple A).
  • Die klare Struktur und standardkonforme Benennung aller HTML-Tags ermöglicht einfache Navigation durch Screenreader und andere Hilfsmittel. 
  • Der Besucher des Internetauftritts kann sich per Tastatur oder anderen Eingabegeräten schnell und einfach durch den Internetauftritt bewegen.
  • Die Seite kann vollständig ohne Maus bedient werden. Besucher navigieren schnell und einfach mit der Tastatur oder anderen Eingabegeräten.
  • Der hohe Kontrast aller grafischen Elemente sorgt dafür, dass auch Menschen mit eingeschränkter Sehkraft alle Inhalte erleben können.
  • Die Schriftart „Arial“ ist auf Lesbarkeit optimiert. Die Textgrößen, -abstände, Laufweite und die linksbündige Ausrichtung sorgen für sehr gute Lesbarkeit.
  • Die Breite der Textzeilen ist gemäß der Vorgaben auf 80 Zeichen beschränkt. 
  • So können Texte einfacher gelesen und schneller erfasst werden.
  • Das aktive Bildschirmelement wird mit einer roten Umrandung markiert.
  • Links besitzen einen sog. "Title".
  • Formulare sind barrierefrei gestaltet.
  • Hintergrundanimationen und -videos können pausiert werden.
  • Der Darkmode (Nacht-/Dunkelmodus) wird automatisch entsprechend der Einstellung des Browsers / Betriebssystems aktiviert.
  • Eine optionale Menüleiste zur Barrierefreiheit bietet folgende Möglichkeiten
  • Direkter Sprung zum ersten Seiteninhalt (Menü wird übersprungen)
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Erklärung zur Leichten Sprache
  • Gebärdensprache: Videos in Gebärdensprache (nicht im Lieferumfang enthalten. Können über support@cmxkonzepte.de beauftragt werden)
  • Einfache Abläufe
  • Der Belegungsstand bei Veranstaltungen wird über den Fortschrittsbalken dargestellt.

13.2 Barrierefreiheit im Inhalt

Damit der neue Internetauftritt barrierefrei bleibt, gibt es einige Dinge, die beim Aufbau und der Pflege der Inhalte zu beachten sind:


  • Erstellen und Einfügen der Artikel „Erklärung zur Barrierefreiheit“, „Erklärung zur Leichten Sprache“ und „Gebärdensprache“ in die „Barrierefreiheitsleiste“
  • Auf Wunsch einfügen von Erklärungsvideos in Gebärdensprache, die über uns bezogen werden können. Bei Interesse kann  support@cmxkonzepte.de kontaktiert werden. 
  • Eingeben eines Alternativtexts für jedes im Internetauftritt verwendete Bild (der Text wird Menschen mit Sehbehinderung vorgelesen und am Bildschirm angezeigt, falls ein Bild nicht geladen werden kann. Diese Texte werden im Attribut „Alternativtext“ auf der Detailseite von Bildern hinterlegt).
  • Insbesondere für die Barrierefreiheit ist es wichtig, dass Texte möglichst keine Formatierungsbefehle enthalten. Dies ist gewährleistet, wenn alle Texte, die nicht direkt im System geschrieben, sondern aus einer externen Applikation kopiert werden, ohne Formatierungen eingefügt werden (Tastaturbefehl STRG + UMSCHALT + V).
  • Ebenso sollte es vermieden werden, manuell HTML-Formatierungen in die Texte einzubinden.
  • Der Kontrast zwischen neben- oder übereinanderliegenden Objekten (z. B. Schrift auf farbigem Hintergrund) sollte immer mindestens 7 betragen.
  • Überprüft werden kann dies in Firefox durch Drücken von „F12“ auf der Tastatur, und Auswahl der Registerkarte „Barrierefreiheit“. Wenn Sie in diesem Modus mit der Maus über ein Element der Internetseite fahren, wird der Kontrastwert angezeigt

13.3 Erforderliche Komponenten einer Konformitätserklärung

Eine "Konformitätserklärung" ist freiwilliger Bestandteil des Artikels "Informationen zur Barrierefreiheit" zur WCAG 2.0-Konformität. Wird entschieden, diesen Abschnitt in den Artikel einzufügen, müssen laut WCAG folgende Informationen darin enthalten sein:


  • Datum der Erklärung
  • Titel der Richtlinien, Version und URl der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0 unter www.w3.org/TR/2008/REC-WCAG20-20081211“
  • Erfüllte Konformitätsstufe: (Stufe A, AA oder AAA)
  • Eine präzise Beschreibung der Webseiten, wie zum Beispiel eine Liste von URIs, für welche die Erklärung abgegeben wird einschließlich der Information, ob Subdomains in der Erklärung beinhaltet sind.
  1. Anmerkung: Die Webseiten können durch eine Liste beschrieben werden oder durch einen Ausdruck, der alle in der Erklärung beinhalteten URIs beschreibt.
  2. Anmerkung: Webbasierte Produkte, die vor der Installation auf der Kundenwebsite keinen URI haben, können eine Erklärung haben, dass das Produkt konform wäre, wenn es installiert ist.
  • Eine Liste mit Webinhalts-Techniken, auf die man sich verlässt.
Wird im Internetauftritt ein Konformitätslogo verwendet, entspricht das einer Konformitäts-Erklärung. Es muss darum immer von einer vollständigen Konformitätserklärung, mit den oben aufgelisteten Inhalten, begleitet werden.