Anpassung bei Ermäßigungen
Aufgrund der Einführung der E-Rechnung mussten Anpassungen bei den Ermäßigungen vorgenommen werden. Daher ergibt sich nun das folgende Vorgehen für die Erstellung von Ermäßigungen:
1. Fall: Ermäßigung bei offener Forderung¹
Bei der Ermäßigung einer offenen Forderung müssen die Anteile des Ermäßigungsbetrages anteilig auf die vorhandenen Forderungskontoeinträge aufgeteilt werden um die Ermäßigungen in der E-Rechnung (XML-Datei) korrekt darzustellen.
Der Dialog zur Eingabe der Ermäßigungen wurde entsprechend umgestaltet (ähnlich wie bei der Forderungsübertragung). Die zu den jeweiligen Forderungskontoeinträgen erzeugten Ermäßigungskontoeinträge übernehmen die folgenden Daten, aus dem auslösenden Forderungskontoeintrag:
- Steuersatz
- Sachkonto
- Kostenstelle
- Kostenträger
- Kostenart
Im Dialog wird der Verwendungszweck angegeben. Dieser wird dem Verwendungszweck des auslösenden Forderungskontoeintrags vorangestellt. Das ergibt z.B. "Ermäßigung Preis 08374 Pilates".
Im Dialog können die Anteile der Ermäßigung
- entweder pro Forderungskontoeintrag einzeln angegeben werden
- oder in der Summenzeile als Gesamtbetrag eingeben werden und das System berechnet automatisch die Anteile auf die vorhandenen Forderungskontoeinträge.
¹ offene Forderung: Es gibt Kontoeinträge, die offen dargestellt werden, da diese aktuell nicht in einer Abrechnung eingebunden sind.
2. Fall: In der Forderung gibt es bereits eine Abrechnung und/oder die Forderung ist bereits ausgeglichen (bezahlt).
In solchen Forderungen gibt es keine offen dargestellten Kontoeinträge. Es erscheint der bisherige Eingabedialog. Sie geben hier:
- den Verwendungszweck
- den Steuersatz
- ggf. Buchhaltungsdaten (Sachkonto, Kostenstelle, Kostenträger, Kostenart)
- den Betrag
an und bestätigen die Erstellung der Ermäßigung. Sie erhalten anschließend ein Guthaben in der Forderung, welches entweder ausgezahlt oder intern verrechnet werden kann.
Bitte beachten Sie: sollten Sie hier (2. Fall) eine vorhandene Abrechnung nach Erstellung der Ermäßigung abbrechen und alle Kontoeinträge in einer neuen Abrechnung zusammen abrechnen wird die E-Rechnung beim Validieren fehlerhaft, da die Ermäßigung in diesem Fall nicht den zugehörigen Forderungsanteilen zugeordnet werden kann.
