neue Berechnungsarten im Honorar
Im Honorar wurden zwei neue Berechnungsarten hinzugefügt:
Die Berechnung des Honorars erfolgt pro Teilnehmer und dessen zugesagter Unterrichtseinheit. Die Teilnehmerstunde entspricht demnach 45 Minuten.
2.) pro teilgenommener Teilnehmerstunde
Die Berechnung des Honorars erfolgt pro Teilnehmer und dessen teilgenommener Unterrichtseinheit. Die Teilnehmerstunde entspricht demnach 45 Minuten.
Die Berechnungsarten funktionieren analog zu den vorhandene Berechnungsarten der Teilnehmerdoppelstunde.
Erstellt am: 19.8.2025 | Letzte Aktualisierung: 11.9.2025