neue Berechnungsarten im Honorar

Im Honorar wurden zwei neue Berechnungsarten hinzugefügt:

1.) pro zugesagter Teilnehmerstunde
Die Berechnung des Honorars erfolgt pro Teilnehmer und dessen zugesagter Unterrichtseinheit. Die Teilnehmerstunde entspricht demnach 45 Minuten.

2.) pro teilgenommener Teilnehmerstunde
Die Berechnung des Honorars erfolgt pro Teilnehmer und dessen teilgenommener Unterrichtseinheit. Die Teilnehmerstunde entspricht demnach 45 Minuten.

Die Berechnungsarten funktionieren analog zu den vorhandene Berechnungsarten der Teilnehmerdoppelstunde.

Erstellt am: 19.8.2025 | Letzte Aktualisierung: 11.9.2025