eRechnung: Steuerbefreite Positionen in einer Abrechnung


Hinweis: Diese Funktion wird mit dem kommenden Update innerhalb der nächsten 2 Wochen per Automatismus ausgeliefert. 

Um die verschiedenen Möglichkeiten der Steuerbefreiung korrekt abzubilden wurde das Objekt "Steuersatz" um die beiden Eigenschaften:
  • eRechnung: Grund der Steuerbefreiung
  • eRechnung: Begründung der Steuerbefreiung
erweitert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Validierung von eRechnungen ein positives Ergebnis liefert.

Wird bei "eRechnung: Steuertyp" ein Wert ausgewählt, der eine Steuerbefreiung beinhaltet wird automatisch der passende Grund der Steuerbefreiung eingetragen.
Werte die eine Steuerbefreiung beinhalten sind:
  • Steuerbefreit (§4 Umsatzsteuergesetz)
  • Umgekehrte Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) 
Bei "eRechnung: Begründung der Steuerbefreiung" kann man einen individuellen Text hinterlegen, der in der eRechnung als Text in "Umsatzsteuerbefreiungsgrund" (BT-120) übertragen wird.

Wichtig: Bei Verwendung eines Steuersatzes mit eRechnung: Steuertyp = "Umgekehrte Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge)", ist folgendes zu beachten:
Enthält eine Abrechnung in mindestens einer Abrechnungsposition einen Steuersatz mit eRechnung: Steuertyp = "Umgekehrte Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge)", muss im Kontakt der Abrechnung (= Käufer) die Erweiterung Organisation existieren und aktiv sein. In der Organisation muss die "USt-IdNr." hinterlegt sein.
Weitere Informationen zu diesen Thema werden wir zur gegebene Zeit veröffentlichen.