Ankündigung "Mitteilungsverordnung"
Die Mitteilungsverordnung verpflichtet dazu, Honorare elektronisch an das Finanzamt über ELSTER zu übermitteln. Die Mitteilungspflicht besteht ab einer jährlichen Zahlungen von über 3.000 Euro. Die Mitteilungen sind an das Finanzamt zu richten, in dessen Bezirk der Zahlungsempfänger seinen Wohnsitz hat. Meldungspflichtige Daten sind z.B. Name, Adressdaten, Steuernummer, Höhe der Zahlung, Art der Zahlung.
Diese Möglichkeit der Meldung muss zum 28. Februar des Folgejahres für das zurückliegende Jahr zur Verfügung stehen. Für cmxOrganize bedeutet das konkret: ab dem Jahr 2027, rückwirkend für das Jahr 2026.
Die Finanzverwaltung arbeitet wohl daran, eine zentrale Webplattform (bzw. ein ELSTER-Webformular) für die manuelle Einreichungen bereitzustellen. Diese Plattform würde es ermöglichen eine XML-Datei manuell hochzuladen, die Datei automatisch gegen das XSD-Schema zu validieren und damit die Übermittlung ohne Schnittstelle durchzuführen. Es ist auch zu erwarten, dass Softwareanbieter oder Steuerplattformen (z. B. DATEV, SAP) eine Schnittstelle oder Online-Plattform bereitstellen.
Es bleibt also spannend und abzuwarten - auf jeden Fall werden wir unseren Kunden eine Lösung zur Verfügung stellen.