§127 SGB IV - Zustimmungserklärung

Der Deutsche Volkshochschulverband informiert in seiner Arbeitshilfe - Übergangsregelung darüber, dass der neue § 127 SGB IV fordert, dass die Honorarkraft eine gesonderte zusätzliche Zustimmungserklärung nach Inkrafttreten zur Anwendung der Über­gangsregelung abgibt.

Hier gib es nun 2 Möglichkeiten:

Einmalige Bestätigung:
  • Hier nutzt man eine (individuelle) Dokumentenvorlage "Zustimmungserklärung §127 SGB IV" mit Bezug zum Kontakt inkl. Unterschriften-Feld.
  • Über eine (individuelle) Nachrichtenvorlage wird das Dokument beim Versenden der E-Mail generiert und ein Link in der E-Mail eingefügt.
Bestätigung pro Honorarvertrag: 
  • Hier nutzt man eine (individuelle) Dokumentenvorlage "Zustimmungserklärung §127 SGB IV" mit Bezug zum Honorarvertrag inkl. Unterschriften-Feld.
  • In der Regel wird die (individuelle) Nachrichtenvorlage "Link zum Honorarvertrag mit Unterschrift" wird der Platzhalter zum Unterschreiben der "Zustimmungserklärung §127 SGB IV" ergänzt.
  • Mit dem Generieren der Nachricht werden dann zwei Dokumente generiert (      Honorarvertrag mit Unterschrift & Zustimmungserklärung §127 SGB IV mit Unterschrift)
  • Damit erhält die Honorarkraft pro Nachricht 2 Links, um die beiden Dokumente digital zu unterschreiben.
Hinweis: 
Über den Report "Unterschriften zu Dokumenten" ist über den Status "ausstehend" ersichtlich, welches Dokument noch nicht unterschrieben wurde. Über den Namen kann zusätzlich nach 127 gefiltert werden. Kontakt und Honorarvertrag sind auch jeweils ersichtlich.

Gabriele Kohler
17:42 03. März 2025
17:55 25. September 2025