§127 SGB IV - Zustimmungserklärung
Der Deutsche Volkshochschulverband informiert in seiner Arbeitshilfe - Übergangsregelung darüber, dass der neue § 127 SGB IV fordert, dass die Honorarkraft eine gesonderte zusätzliche Zustimmungserklärung nach Inkrafttreten zur Anwendung der Übergangsregelung abgibt.
Darum stellen wir Ihnen ein Muster "Zustimmungserklärung §127 SGB IV" im Honorarvertrag zur Verfügung, welche Sie für Ihre Honorarkräfte als Dokument generieren können.
Ergänzung 13.03.2025:
Das Dokument ist künftig auch im Kontakt verfügbar.