§127 SGB IV - Zustimmungserklärung

Der Deutsche Volkshochschulverband informiert in seiner Arbeitshilfe - Übergangsregelung darüber, dass der neue § 127 SGB IV fordert, dass die Honorarkraft eine gesonderte zusätzliche Zustimmungserklärung nach Inkrafttreten zur Anwendung der Über­gangsregelung abgibt.

Darum stellen wir Ihnen ein Muster "Zustimmungserklärung §127 SGB IV" im Honorarvertrag zur Verfügung, welche Sie für Ihre Honorarkräfte als Dokument generieren können.

Ergänzung 13.03.2025:
Das Dokument ist künftig auch im Kontakt verfügbar.