Angaben zur Künstlersozialabgabe
Ob die Pflicht zur Zahlung von Künstlersozialabgaben besteht, markieren Sie mit der Eigenschaft „Künstlersozialabgabe ja/nein“ in Honoraren und Aufwendungen. Beides finden Sie in einem Honorarvertrag.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, in einer Veranstaltung die Eigenschaft „Künstlersozialabgabe“ auf „ja“ zu stellen. Diese Eigenschaft ist eine Markierung, die Ihnen hilft, künstlersozialabgabenpflichtige Veranstaltungen ausfindig zu machen. Sie hat keinerlei Auswirkungen auf die Honorare und Aufwände die in dem Honorarvertrag der Veranstaltung liegen.
Der Report „gezahlte Honorare (mit Künstlersozialkasse)“ im Objekt „Zahlungen“ bietet Ihnen eine Übersicht aller Zahlungen, die aus einem Aufwand oder Honorar entstanden sind, bei denen „Künstlersozialabgabe“ mit „ja“ markiert ist.
Markieren Sie in dem Report Einträge in der Spalte „Kontakt“. Jetzt können Sie mit „Optionen -> Dokument drucken -> Beitragsliste Künstlersozialkasse“ ein PDF-Dokument ausgeben, dass eine Übersicht aller als künstlersozialbagabenpflichtig markierten Zahlungen des Vorjahres enthält.