mit Bezug zum Honorarvertrag
Wenn die Auszahlung des Honorars nicht erfolgen soll, erstellen Sie einen Abzug in Höhe der Spende im Honorarvertrag. Handelt es sich um den Gesamtbetrag der Verbindlichkeit, wird diese ausgeglichen und steht auf 0,00€. Ist die Höhe der Spende geringer als das Honorar, kann der Restbetrag anschließend ausgezahlt werden.