Steuersätze
Grundsätzlich müssen alle benötigten Steuersätze angelegt werden. Damit die Ausgabe auch auf der E-Rechnung korrekt hinterlegt wird, muss der passenden Steuertyp im Steuersatz verknüpft werden. Dies kann im Steuersatz, oder über den Report "Steuersätze" vorgenommen werden.
Sind Beträge steuerbefreit, so muss ein Steuersatz mit 0% angelegt werden. Im Standard gibt das System auf den Belegen folgendes aus: "umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Umsatzsteuergesetz". Benötigen Sie einen indidvidellen Text, können Sie diesen im Kontakt Ihrer Hauptgeschäftsstelle in der Erweiterung "Organisation" bei der Eigenschaft "Grund der Steuerbefreiung" hinterlegen.
Wird ein angelegter Steuersatz auf Standard "ja" gestellt, so erhalten alle Beträge bei der Erstellung automatisch diesen Steuersatz. Betroffen sind Honorar / Aufwand / Preis und manuell angelegte Kontoeinträgen. Wird ein anderer Steuersatz benötigt, so muss dieser manuell angepasst werden.