Interne Verrechnung
Durch Absage von Terminen in Veranstaltungen (zum Beispiel Corona), deren Honorarverträge bereits abgerechnet wurden, können Rückforderungen an die Honorarkraft entstehen.
Werden in den Terminvereinbarungen der Veranstaltung Termine von „abgesagt“ „nein“ auf „ja“ umgestellt, nachdem die Verbindlichkeiten aus dem Honorarvertrag bereits bezahlt wurden, dann entsteht dadurch im Honorarvertrag automatisch eine entsprechende Rückforderung als positiven Betrag unter „aktuelle Verbindlichkeiten“. Voraussetzung ist, dass das Honorar über eine zeitbezogene Berechnungsart ermittelt wird.
Besteht für diese Honorarkraft aus einem Honorarvertrag ein noch auszuzahlender, dessen Honorar zur Auszahlung fällig ist, und ist diese Auszahlung höher als die bestehenden Rückforderungen, so können Sie diese intern verrechnen und den offenen Posten (in Höhe des Saldos aus beiden Honoraren) auszahlen.
Fällige Beträge sind automatisch „markiert“. Klicken Sie bei den Abrechnungsvorlagen „Verbindlichkeiten abrechnen (aus Honorarverträgen)“ oder Ihre individuelle Abrechnungsvorlage an und klicken anschließend auf den Button „Abrechnungen erstellen“.
Das System verrechnet in der erstellten Abrechnung nur die Verbindlichkeiten mit den Rückforderungen.
Und erstellt eine geplante Zahlung über den Differenzbetrag. Diesen können Sie dann über den Report „offene Posten (aus Honorarverträgen)“ im Objekt „Honorarverträge“ auszahlen.