Voraussetzungen für automatisiertes Mahnen
- Im System müssen Mahnstufen angelegt sein. Die Mahnstufen definieren:
- die optional zu vergebende Mahngebühr
- die neue Zahlungsfrist
- die zu verwendende Dokumentvorlage
- sowie die folgende Mahnstufe
- In den Abrechnungsvorlagen der Forderungen muss die entsprechende Startmahnstufe hinterlegt sein. Dadurch wird beim automatischen Mahnen über die Sammelabrechnung vorgegeben, mit welcher (Start-)Mahnstufe die erste Mahnung erzeugt werden soll. Bei verschiedenen Mahnstufensets werden deshalb jeweils eigene Sammelabrechnungsvorlagen benötigt.
- In der Abrechnung, bei der die Zahlung angemahnt werden soll, muss bereits ein Beleg vorhanden sein, (Zahlungsaufforderung/Rechnung) mit Abrechnungs- = Beleg-Nummer. Ist kein Beleg vorhanden, wir eine entsprechende Fehlermeldung ausgeben.
Für verschiedene Zwecke können mehrere unterschiedliche „Mahnstufensets“ angelegt werden.
- Z.B. für Forderungen aus Anmeldungen und für Forderungen aus Mitgliedschaften
- Oder wenn bei mehreren bei mehreren Geschäftsstellen, wenn unterschiedliche Anforderungen bestehen
Wird in einer Abrechnung gemahnt (automatisch oder manuell) passiert dies alles innerhalb der bestehenden Abrechnung. Es entsteht keine neue Abrechnung, dadurch bleibt die ursprüngliche Rechnungsnummer erhalten und das Mahndokument nimmt darauf Bezug.
Ist in einer Abrechnung die Methode "mahnen" ausgegraut dargestellt, kann auch manuell keine Mahnung erstellt werden. Klicken Sie trotzdem drauf die Methode, wird eine Fehlermeldung angezeigt, warum nicht gemahnt werden kann.
Mögliche Fehlermeldungen
- keine Startmahnstufe hinterlegt
- Zahlungsziel noch nicht überschritten