Sammelabrechnung ausführen

Fehler in den Abrechnungen der Sammelabrechnung erkennt das System und listet diese als  „fehlerhaft“ rot markiert auf.

Bei jeder Abrechnung steht ein Hinweis zum vorhandenen Fehler. Infos zu Fehler in der Sammelabrechnung (siehe Abschnitt 12).

Abrechnungen mit Fehlern, die nicht vor dem Ausführen behoben werden, sowie Abrechnungen, die zur Behebung des Fehlers abgebrochen werden mussten, werden beim „Ausführen“ der Sammelabrechnung ignoriert, also nicht verarbeitet. Sie werden nicht in Schnittstellendateien (SEPA oder individuelle Schnittstellen) übertragen, und es wird kein Beleg erzeugt.

Wenn alle Fehler behoben sind, oder Sie trotz vorhandener Fehler die Sammelabrechnung ausführen wollen, klicken Sie auf „ausführen".
  • Durch das Ausführen werden über die SEPA-Schnittstelle jeweils separate Exportdateien der enthaltenen Lastschriften / der enthaltenen Überweisungen (= Erstattungen) erstellt. 
    • SEPA-Lastschrift
    • SEPA-Überweisung)
  • Für die Zahlungsaufforderungen wird jeweils der Beleg (= Rechnung) erstellt, außer dieser wurde zuvor schon manuell erstellt.
  • Für die zugehörigen Forderungen / Verbindlichkeiten wird ein entsprechender Gegenkontoeintrag über die Zahlung erstellt.
  • Bar-Abrechnungen werden nicht verarbeitet.

Hinweis: bitte beachten Sie, dass dies bei individuellen Schnittstellen (SAP, Infoma, etc.) abweichen kann)

Für jede in der Sammelabrechnung enthaltene Zahlungsart erhalten Sie eine Protokolldatei die immer vier Teile umfasst:
  • - Begleitdaten
  • - Transaktionen (die einzelnen Lastschriften)
  • - Buchhaltungsdaten (Kostenstellen/Sachkonten/Kostenträger)
  • - Veranstaltungsstatistik (Anzahl der abgerechneten Veranstaltungen)
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Abschließend können Sie dann die SEPA-Datei "herunterladen" und speichern. Diese Datei können Sie dann gemäß individueller Vereinbarung Ihrer Bank/Kasse zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellen.

TIPP: Fällt Ihnen vor Versand/Übertragung der Daten an die Bank auf, dass Sie versehentlich falsch Abrechnungen aufgesammelt haben, so können Sie die Sammelabrechnung "zurücksetzen". Siehe Artikel "Sammelabrechnung zurücksetzen (Verbindlichkeiten)".