Abbruch von Abrechnungen nach Teilzahlung
Sie haben mit einem Teilnehmer Ratenzahlung vereinbart und ein Teil wurde schon bezahlt (damit existiert bereits eine Abrechnung). Nun bricht der Teilnehmer den Kurs ab, die Restraten entfallen, und der TN benötigt eine Rechnung über den gezahlten Betrag ohne die nicht mehr zu leistenden Restraten.
- Brechen Sie die bestehende, offene Abrechnung ab, damit wird im stornierten Beleg die Korrekturrechnung erstellt, die Sie dann verschicken können.
- Erstellen Sie in der Anmeldung eine Ermäßigung / Erstattung in entsprechender Höhe. Anschließend können Sie über alle nun wieder offenen Kontoeinträge eine neue Abrechnung erstellen, den Beleg erstellen und die neue Rechnung auch verschicken.