Folge des Abbruchs

Die „aktuellen Forderungen“ werden wieder als einzelne Kontoeinträge dargestellt, die Sie dann anschließend wieder abrechnen können. Falls bereit eine Rechnung generiert wurde, wird automatisch ein Korrektur-Beleg (=Korrekturrechnung) erstellt.

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HINWEIS: Wird eine Abrechnung abgebrochen, bleiben erfolgte Zahlungen erhalten, sie werden durch den Abbruch der Abrechnung nicht storniert!

Durch den Abbruch der Abrechnung werden alle enthaltenen Vermögenskontoeinträge wieder „freigegeben“. Dadurch wird es möglich:

  • die Zahlungsart in der Forderung/Verbindlichkeit zu ändern
  • die Fälligkeit der einzelnen Kontoeinträge zu bearbeiten
  • die Forderung ganz oder in Teilen an einen anderen Kontakt zu übertragen