Gründe für einen Abbruch

  • Die Forderung/Verbindlichkeit wurde für einen falschen Kontakt erstellt erstellt und muss zurückgenommen werden.
  • Die Vermögensbasis hat sich geändert z.B. Terminabsage. (Bei zeitbezogenen Berechnungsarten zu Forderungen aus Anmeldungen oder Verbindlichkeiten aus Honorarverträgen). Diese Minderung soll mit dem Betrag aus der bereits erstellen Abrechnung verrechnet werden. Dann muss die Abrechnung abgebrochen und eine neue Abrechnung über den neuen Gesamtbetrag erstellt werden.
  • Ein zu zahlender Betrag in der Abrechnung ist nicht korrekt, z.B., weil ein Rabatt nicht berücksichtigt, oder ein Guthaben nicht verrechnet wurde. 
  • Ein zu zahlender Betrag soll nachträglich auf mehrere Debitoren aufgeteilt werden.
  • Beim Generieren des Rechnungsbeleges fällt auf,
    • dass die Anschrift des Rechnungsempfängers korrigiert werden muss.
    • dass die Abrechnung für die falsche Anmeldung erstellt wurde.