Eigenschaft „abrechnen“ ja/nein

Die Eigenschaft „abrechnen“ ja/nein in Forderung bzw.  Verbindlichkeit ist ein Marker und dient als Filter in den Abrechnungs-Reports. Sie hat keine direkte technische Auswirkung. Sie verhindert also nicht, dass eine markierte Abrechnung abgerechnet wird. 

Grundsätzlich bleibt der Marker auf „nein“ bis er entweder
  • manuell bei der Abrechnungsvorbereitung auf „ja“ umgestellt wird.
  • oder eine zugehörige Abrechnung tatsächlich abgerechnet worden ist.

Sie können also in einer Anmeldung eine Abrechnung erstellen, ohne dass die Eigenschaft "abrechnen" ja/nein geändert wird, auch wenn diese aktuell auf „nein“ steht.

Gründe für die manuelle Erstellung einer Abrechnung bevor der Betrag tatsächlich abgerechnet wird.
  • Eine geleistete Anzahlung soll eingegeben werden.
  • Der Rechnungsbeleg wird sofort benötigt.
  • Ein Guthaben aus einem anderen Vermögen soll übernommen werden. (Eine Verrechnung über einen Report ist in diesem Fall nicht möglich.
    • Ein aus der Guthabenverrechnung entstehender negativer Restbetrag ,kann manuell mit einer weiteren Forderung verrechnet werden.
    • Ein aus der Guthabenverrechnung entstehender positiver Restbetrag kann entsprechend der Zahlungsart des zugehörigen Vermögens automatisiert abgerechnet werden.
  • Auch bei der Verwendung von Staffelpreisen wird der aktuell gültige Preis nur in dieser einen Anmeldung festgesetzt, in der vorab eine Abrechnung erstellt wurde. Die anderen Anmeldungen der VA werden nicht berührt.