Vorschau auf Jahresbeträge für die Leistungserbringung zur Überwachung des Freibetrags (Scheinselbständigkeit)

Menschen, die nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in einer vergleichbaren Tätigkeit arbeiten, haben Anspruch auf den „Übungsleiterfreibetrag“. Hierbei handelt es sich um eine Pauschale in Höhe von maximal 3000 Euro für das Jahr 2024. Prüfung durch die Rentenversicherung und das Finanzamt. Scheinselbständigkeit ist hier ein Thema.

Im Honorarvertrag gibt es nun die Methode "Prüfung Übungsleiterfreibetrag". Diese Methode summiert die Planbeträge aller Verbindlichkeiten aus Honorarverträgen des Auftraggebers auf, die in denselben Zeitraum fallen wie der aktuelle Honorarvertrag. Bei Jahresübergreifenden Honorarverträgen können das ggf. zwei oder mehr Jahre sein!

Die Berechnung der Beträge erfolgt gemäß folgender Vorgaben:
  • bei Honoraren/Aufwendungen mit Festbeträgen: der Planbetrag wird anteilig auf die einzelnen Termine umgerechnet und dem entsprechenden Jahr des Termins zugeordnet
  • bei Honoraren/Aufwendungen mit zeitbezogener Berechnungsart (z.B. "pro UE" / "pro Std." etc.): der Planbetrag wird aus den Kontoeinträgen pro Termin dem entsprechenden Jahr des Termins zugeordnet
  • bei pro TN / prozentuale Honorare: der Planbetrag wird anteilig auf die einzelnen Termine umgerechnet und dem entsprechenden Jahr des Termins zugeordnet
Anzeige der Beträge
  • pro Jahr wird eine Liste mit allen Honoraren und Aufwendungen dargestellt
  • pro Jahr wird die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten des jeweiligen Jahres dargestellt
  • pro Jahr wird die Summe der bereits erfolgten Zahlungen dargestellt
Allgemeine Hinweise
Allg. Verbindlichkeiten die direkt in einer Veranstaltung angelegt sind werden nicht berücksichtigt
Bei jahresübergreifenden Leistungen sollten Abschlagszahlungen erfolgen, um den Übungsleiterfreibetrag pro Jahr korrekt zuzuweisen.
Bei der Methode "Beträge der Leistungserbringung " werden die Honorare und Aufwendungen des Honorarvertrages zur Berechnung herangezogen, nicht die abgerechneten/ausbezahlten Beträge.