Gültigkeiten in Honorar und Aufwand
Gültigkeiten werden nur bei zeitbezogenen Berechnungsarten wirksam.
Hinweise zu Datumsangaben:
- Datumsangaben dürfen nicht länger als 1 Jahr in der Vergangenheit liegen. (Fehlermeldung: die Datumsangabe liegt zu weit in der Vergangenheit)
- Das Datum „Gültig bis“ darf nicht kleiner sein als das Datum „Gültig ab“.
- Das Datum „Gültig ab“ darf nicht größer sein als das Datum „Gültig bis“.
- Datum „00.00.0000 „bei „Gültig ab“ = keine Einschränkung der Gültigkeit in die Vergangenheit (kein Beginn Datum)
- Datum „00.00.0000 „ bei „Gültig bis“ = keine Einschränkung der Gültigkeit in die Zukunft (kein Ende Datum)
Honorar und Aufwand im Honorarvertrag
Während einer laufenden Veranstaltung verändert sich die Höhe von Honorar und/oder Aufwand für einen Teil der Terminvereinbarungen. Aktuelles Beispiel: Integrationskurse. Auszahlungen wurden bereits getätigt.
(HINWEIS: Bei Honorarverträgen, zu denen es noch keine Abschlagszahlung gibt und die Erhöhung alle Terminvereinbarungen betrifft, können Sie einfach den Betrag bei Honorar/Aufwendung anpassen.)
Sie können im laufenden Honorarvertrag bei Honorar und/oder Aufwand eine Gültigkeit vergeben. Beim nicht mehr gültigen Honorar / Aufwand wird ein Enddatum gesetzt und ein weiteres Honorar oder ein weiterer Aufwand erstellt. Diesem neuen Honorar / neuen Aufwand wird bei „Gültig von“ ein Beginndatum vergeben, welches sich an das endende Honorar / den endenden Aufwand anschließt. Damit ist gewährleistet, dass für die Terminvereinbarungen innerhalb der Gültigkeitszeiträume die jeweils hinterlegten Beträge errechnet werden. Diese können dann wie gewohnt abrechnet werden.
- Sie können die neuen Gültigkeits-Zeiträume erst ab dem Datum hinterlegen, zu dem es noch keine Abrechnung gibt bzw. noch keine Zahlungen erfolgt ist. (Fehlermeldung: Verbindlichkeiten befinden sich bereits in Abrechnung. Honorar bzw. Aufwand kann nicht mehr geändert werden.)