Berechnungsarten

Festbetrag

Der angegebene Basisbetrag gilt als Fixum.

pro „…“:

  • Dieses Berechnungsschema bezieht sich bei der Berechnung auf die jeweilige Einheit (Unterrichtseinheit / Stunde / Doppelstunde / Termin / Tag). Die Forderung / Verbindlichkeit berechnet sich damit aus der Einheit als Multiplikator in Kombination mit dem Basisbetrag. Bei jeder Änderung wird das Vermögen so  neu berechnet.

Besonderheiten im Honorarvertrag:
  • Über die Berechnungsart „pro Teilnehmer“ im Honorarvertrag kann ein fester Betrag pro TN, oder ein prozentuales Honorar der eingenommenen Kursgebühr hinterlegt werden.
    • Geben Sie bei „Basisbetrag“ statt des festen Betrages, den gewünschten Prozentsatz ein und stellen bei „Basisbetragsart“ um von „Euro“ auf „Prozent“.
    • Markieren Sie den/die zur Honorarberechnung vorgesehenen Preis/e oder Teilpreise in der zugehörigen Veranstaltung bei „honorarrelevant“ (Block „Sonstiges“) mit „ja“. Diese Kennzeichnung muss hinterlegt sein, BEVOR Anmeldungen erstellt werden.
    • Dann wird das Honorar pro TN in % von den Beträgen der als honorarrelevant "ja" gekennzeichneten Preisbestandteilen berechnet. Gewährte Rabatte reduzieren die Berechnungsgrundlage.
  • Die Berechnungsart „pro zugesagtem Tag“ ermöglicht es Ihnen, für Honorarkräfte und deren Aufwände Tagessätze zu hinterlegen, die unabhängig von der Stunden- oder Unterrichtseinheiten-Anzahl sind. Die Formel dahinter multipliziert den eingetragenen Basisbetrag mit der Anzahl an Tagen, für die mindestens eine zugesagte Terminvereinbarung im Honorarvertrag liegt.
Der große Vorteil von dynamischen Berechnungsarten ist die automatische Anpassung von Entgelten bei:
  • Späteinstieg / Nachrücken -> über die Pflege des Datums bei „Beginn“ in der Anmeldung
  • Verkürzung / Abbruch -> über die Pflege des Datums bei „Ende“ in der Anmeldung
  • Reduzierung des Kursentgeltes in der Anmeldung-> bei Terminabsage/n in der Veranstaltung
  • Reduzierung des Honorars / Aufwandes im Honorarvertrag-> bei Terminabsage/n in der Veranstaltung