Veranstaltungsorte

Veranstaltungsorte für Integrationskurse werden grundsätzlich angelegt wie alle anderen Orte. Wichtig ist hier allerdings, dass in der Adresse immer ein Bundesland hinterlegt ist.

Applikation “Zusatzdaten”

In der Applikation “Zusatzdaten” finden Sie im Abschnitt “BAMF (Ort) Eigenschaften zur Eingabe der Kursort-Kennung (wird Ihnen vom BAMF im Rahmen der Zulassung eines Veranstaltungsortes mitgeteilt) und Informationen zur Barrierefreiheit.
Diese Angaben müssen vollständig ausgefüllt werden und mit den Informationen übereinstimmen, die dem BAMF über den Veranstaltungsort vorliegen.

Leben in Deutschland

Auch bei Orten an denen der Test “Leben in Deutschland” durchgeführt wird müssen, wie oben beschrieben, die Kursort-Kennung sowie alle Informationen zur Barrierefreiheit vollständig ausgefüllt werden.