§127 SGB IV - Zustimmungserklärung
Mit unserer digitalen Lösung kann die Zustimmungserklärung gemäß §127 SGB IV jetzt komfortabel eingeholt werden.
Dabei stehen zwei Varianten zur Auswahl:
Variante 1: pro Kontakt
Hier wird eine individuelle Dokumentenvorlage mit Bezug zum Kontakt erstellt. Über einen Report können automatisch alle Honorarverträge der Vergangenheit gelistet werden. Die Honorarkraft erhält dann eine Nachricht mit Link zum digitalen Unterschreiben der Zustimmungserklärung, welche die Veranstaltungen des gewählten Zeitraums (in der Vergangenheit) als Tabelle enthält.
Variante 2: pro Honorarvertrag
In dieser Variante wird die Zustimmungserklärung pro Honorarvertrag eingeholt. Bei Versand der Nachricht erhält die Honorarkraft zwei separate Links, einen zur Unterschrift des Honorarvertrags und einen für die Zustimmungserklärung. Beide Dokumente werden digital unterschrieben und zentral hinterlegt.
Ein Report über offene Unterschriften sorgt für volle Transparenz:
So lässt sich jederzeit nachvollziehen, welche Unterschriften zu Honorarverträgen oder Zustimmungserklärungen noch ausstehen. Damit wird der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert und der Prozess der Honorarverwaltung effizient digitalisiert.